TR-Zertifikat

TR-Konformität für ARIS Antriebe bestätigt

Mit der Einführung der „Technischen Reglements“ (TR) hat die Zollunion, ähnlich wie dies bei europäischen Richtlinien der Fall ist, vor allem allgemeine Sicherheitsanforderungen festgelegt. Nach und nach lösen nun die darauf basierenden TR-Konformitätsdeklarationen die bisher erforderlichen GOST-R Zertifikate ab. Diese verfallen mit ihrem Ablaufdatum, spätestens aber am 15.03.2015. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die


Konformitätsbewertung nur noch nach den neuen Anforderungen und die Produkte werden mit dem neuen Marktzugangszeichen „EAC“ markiert.

ARIS Stellantriebe GmbH ist nun im Besitz dieser neuen Deklaration. Hierin wird bescheinigt, dass ARIS die notwendigen Anforderungen der Verordnungen der Zollunion erfüllt und ist bis zum 9.3.2020 gültig.

Dies bedeutet, dass ARIS weiterhin 230 V-Antriebe der Baureihe CL, CL-H, Nano, Tensor, Flexor und Lineraris in die Zollunion einführen. Die Zollunion umfasst die Republik Weißrussland, die Republik Kasachstan und das Gebiet der Russischen Föderation (Russland). Jeder in die Zollunion zu liefernde Antrieb wird mit dem Zusatzaufkleber „EAC“ neben dem Typenschild gekennzeichnet. Zusätzlich wird jedem Auftrag eine Deklaration in Papierform zu den Lieferpapieren beigefügt.